Grundangebot der Luzerner Spitäler wird im Gesetz verankert

Der Luzerner Kantonsrat hat für die drei Standorte des Kantonsspitals (Luks) im Gesetz das Angebot für die Grund- und Notfallversorgung festgelegt. Das Parlament hiess am Montag nach zweiter Lesung mit 65 zu 45 Stimmen eine Vorlage seiner Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) gut.

Weiterlesen? Werden Sie jetzt «Böttu» Abonnent!